Copyright 2002 - 2022 Erste Hilfe Dienste Tel: 0611-450 30 21 info@erste-hilfe-dienste.de
Kosten
werden von der
BG
übernommen
Individuelle Kurse:
Sollten Sie Interesse an
einem Kurs für Ihren
Verein oder Gruppen
haben, setzen Sie sich
mit uns in Verbindung.
Bei Gruppen von
mindestens 10
Personen können wir
den Kurs bei Ihnen vor
Ort durchführen.
Termine:
nach Vereinbarung
mind. 3 Teilnehmer
Erste Hilfe Kurs
BG
Am 01. Januar 2004 ist die neue Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" ( BGV A 1 ) in
Kraft getreten. In ihr ist auch die ehemalige UVV "Erste Hilfe" ( BGV A 5 ) eingearbeitet. Mit der
Einführung wurden 47 andere Unfallverhütungsvorschriften ausser Kraft gesetzt und eine erhebliche
Verschlankung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes erzielt.
Die "Erste Hilfe" ist im dritten Abschnitt dieser Vorschrift geregelt. Die darin festgelegten Inhalte sind für
alle Unternehmen verpflichtend. So wird werden neben den Pflichten des Unternehmers und den
erforderlichen Einrichtungen und Sachmitteln auch die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer geregelt.
Eine darin angemessene Anzahl der Ersthelfer sollte aber nicht nur als verpflichtende Forderung
angesehen werden. Vielmehr kann ein solcher Vorhalt viele Gefahren und evtl. daraus resultierende
längerfristigen Belastungen abwenden.
Dafür ist es aber unabdingbar eine qualitative und am betrieblichen Ablauf orientierte Ausbildung
anzubieten und zu absolvieren. Eine Erste Hilfe Ausbildung die es nicht schafft Hemmschwellen bei
Ihren Teilnehmern und Teilnehmerinnen abzubauen hat das grundsätzliche Ziel schon verfehlt. Auch
sollten die Inhalte sich an den tatsächlichen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb orientieren und einen damit
einen eindeutigen praktischen Bezug herstellen. Selbstverständlich verfügen wir, nach der BGG 948,
über die Ermächtigung als offizielle berufsgenossenschaftliche Ausbildungsstelle.
Unsere Ausbilder stehen, neben Ihrer Ausbildertätigkeit alle mitten im beruflichen Alltag und können
somit einen praktischen Bezug herstellen. Damit ist auch einer der bedeutsamsten Motivationsgründe
erfüllt.
Die Inhalte der berufgenossenschaftlichen Ersten Hilfe Ausbildungen orientieren sich an einem
vorgegeben Rahmenplan. Um Ihre spezifischen Gegebenheiten und Wünschen weiterführend
umzusetzen zu können bieten wir Ihnen eine erweiterte und mit Ihnen abgestimmte Ausbildung an. Eine
häufig zusätzlich gewählte Variante ist die Ausbildung in der Frühdefibrillation oder auch die geforderte
Unterweisung im Bereich des Brandschutzes. Hier profitieren Sie von unserem angebotenen
Fullsortiment im Schulungsbereich".
Grundsätzlich wird dabei zwischen der ersten Grundschulung ( 9 UE ) und der in zweijährigen Abstand
folgenden Fortbildung ( 9 UE ) unterschieden. Die hierfür anfallenden Ausbildungskosten werden dafür
von Ihrer jeweiligen Berufgenossenschaft übernommen.
Darüber hinaus gibt es den Begriff der Weiterbildung den jedes Unternehmen freiwillig belegen kann,
allerdings die Kosten hierfür selber tragen muss.
Teilnehmerkreis:
Alle in einem Betrieb angehenden und eingesetzten betrieblichen Ersthelfer(innen), aber auch alle
ansonsten Interessierten.
Bei einer Inhouse Veranstaltung sollten es mindestens 10 Teilnehmer(innen) aufwärts sein.
Sollten Sie die Mindestanzahl nicht aufweisen, nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf. Wir werden Sie
auf unsere Interessentenliste aufnehmen und Ihnen dann automatisch andere mögliche
Veranstaltungstermine und Möglichkeiten geben. Alternativ können Sie auch gerne eine gemeinsame
Veranstaltung mit einem Partnerunternehmen belegen oder weitere Dienstleistungen in Anspruch
nehmen.
Lehrgangsinhalte:
Auszüge aus dem Inhalt...
Allgemeine Verhaltenshinweise bei Unfällen und Notfällen
Kontaktaufnahme
Prüfen der Vitalfunktionen
Störungen des Bewusstseins
Störungen von Atmung und Kreislauf
Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
Bauchverletzungen
Wunden und bedrohliche Blutungen
Verbrennungen und sonstige thermische Schädigungen
Vergiftungen und Verätzungen
Lehrgangsdauer:
Die Grundschulung umfasst 9 Unterrichtseinheiten
Lehrgangsort:
In der Regel als direkte Inhouse Veranstaltung bei Ihnen, sofern die dafür gegebenen Voraussetzungen
gegeben sind.
Lehrgangskosten:
Die reinen Ausbildungskosten der Grundschulung oder Fortbildung rechnen wir direkt mit Ihrer
zuständigen Berufgenossenschaft ab.
Darüber hinaus gehende Weiterbildungs- / Beratungsleistungen z.B. im Umgang mit Gefahrenstoffen
werden mit Ihnen abgestimmt und individuell berechnet.
Hinweis:
Zur genauen Dokumentation und Abrechnung über Ihre zuständige Berufsgenossenschaft benötigen
wir:
Die genaue Bezeichnung und Anschrift Ihres Betriebes/Unternehmens
Ihre zuständige Berufsgenossenschaft mit Ihrer dortigen Mitgliedsnummer